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Wegleitung zum Studium

Herzlich willkommen!

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich entschieden haben, an der Universität Zürich das Monomaster-Studienprogramm Literary Studies/Literaturwissenschaft zu absolvieren. Um ein optimales Modulangebot zu gewährleisten, wirken am Studienprogramm Literary Studies/Literaturwissenschaft alle Philologien mit, die an der Universität Zürich vertreten sind. Entsprechend gross ist die Vielfalt an Modulen, die im Rahmen des Programms zur Auswahl stehen. Aktuelle Informationen dazu finden Siehier.

Das schweizweit einmalig grosse literaturwissenschaftliche Lehrangebot wird im Rahmen des Mono-Studienprogramms durch eigens geschaffene Modulgruppen strukturiert: Aus den Modulgruppen «Literatur und Literaturwissenschaft jetzt» und «Literatur, Wissen, Kultur» bzw. «Literatur, Künste, Medien» sowie «Abschluss» sind jeweils eine bestimmte Anzahl von Modulen zu absolvieren, die durch weitere Module aus den Modulgruppen «Philologische Vertiefungen», «Sprach- und Medienpraxis» und «Weitere curriculare Module» ergänzt werden können. So wird sichergestellt, dass Sie sowohl über forschungsorientierte Grundlagenkenntnisse und Kompetenzen in aktuell relevanten Forschungsgebieten verfügen als auch genügend Freiheit haben, um ihre individuellen Vertiefungen in der Literatur einer bestimmten Sprache oder in sprachübergreifender Perspektive vornehmen zu können.

Wir wünschen Ihnen ein anregendes und lehrreiches Studium!

Allgemeine Informationen

Abschluss: Master of Arts UZH – 120 ECTS

Teilzeitstudium: Das Mustercurriculum orientiert sich an einem Vollzeitstudium. Ein Teilzeitstudium ist möglich und geht mit einer Verlängerung der Studienzeit einher.

HF-/NF-Kombinationen: Der spezialisierte Master Literary Studies/Literaturwissenschaft umfasst 120 ECTS Credits. Dies entspricht einem Vollstudienfach.

Unterrichtssprache: Deutsch, Englisch

Institutionelle Anbindung: Das Studienprogramm Literary Studies/Literaturwissenschaft ist institutionell dem Romanischen Seminar zugeordnet, was damit zu tun hat, dass das Romanische Seminar in sich mehrsprachig aufgestellt ist und an der Universität Zürich auch die Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft dem Romanischen Seminar angehört. Das Studium im Monomaster Literary Studies/Literaturwissenschaft ist jedoch kein romanistisches Studium, auch wenn Spezialisierungen in diesem Bereich möglich sind. Das Modulangebot ist ausserdem so konzipiert, dass ein Studium ganz auf Englisch (oder ganz auf Deutsch) möglich ist. 

Voraussetzungen: Unabdingbar sind deshalb sehr gute Deutsch- oder sehr gute Englischkenntnisse. Gute oder sehr gute Kenntnisse in der je anderen Sprache (Deutsch oder Englisch) und/oder in weiteren Sprachen sind sinnvoll, abhängig von den individuellen Präferenzen, die Sie durch die Wahl der Module setzen. Latein- oder Griechischkenntnisse werden nicht verlangt, es sei denn, Sie haben die Absicht, sich in den Literaturen dieser Sprachen zu spezialisieren. Genauere Informationen zur Zulassung finden Sie hier.

Kuratorium: Verantwortlich für das Masterstudienprogramm Literary Studies/Literaturwissenschaft ist ein Kuratorium mit Vertreterinnen und Vertretern aus den unterschiedlichen Philologien. Das Kuratorium setzt sich zur Zeit wie folgt zusammen:

Prof. Dr. Thomas Klinkert Vorsitz und Programmdirektion
Romanisches Seminar / Frankoromanistik
Prof. Dr. Sandro Zanetti Romanisches Seminar / AVL
Prof. Dr. Michael C. Frank Englisches Seminar / Anglistik
Prof. Dr. Mireille Schnyder Deutsches Seminar / Germanistik
Prof. Dr. Klaus Müller-Wille Deutsches Seminar / Skandinavistik
Dr. Sebastian Balmes Asien-Orient-Institut / Vertretung PDs/TPs
Ceren Deniz, Nicole Wipf Studierendenvertretung

Rechtsverbindliche Dokumente

Die programmspezifische Wegleitung auf dieser Seite dient als Orientierungshilfe im Studium. Sie hat erläuternden, nicht regulierenden Charakter. Die wichtigsten rechtsverbindlichen Dokumente und Informationen zu Ihrem Studium finden Sie hier:
Rechtsgrundlagen
Dokumente im Master

In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Dokumente kurz erläutert.

Dokument Erläuterung

Rahmenverordnung

Die Rahmenverordnung über die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (RVO PhF) bildet den rechtlichen Rahmen für das Studium in den Bachelor- und Master-Studienprogrammen der PhF.
Studienordnung der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät Die Studienordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zur Rahmenverordnung. Sie besteht aus einem Allgemeinen Teil und den programmspezifischen Anhängen. Der Allgemeine Teil regelt die programmübergreifenden Aspekte des Studiums.
Programmspezifische Anhänge zur Studienordnung In den programmspezifischen Anhängen zur Studienordnung finden Sie die Regelungen zu jedem Programm. Kernelement jedes Anhangs ist der Studienplan. Dieser enthält die Informationen zur inhaltlichen Struktur des Programms und zu den Bestehensvoraussetzungen. Bestehensvoraussetzungen sind Regeln zur Wahl der Module. Sie sagen Ihnen, wie viele ECTS Credits Sie in den verschiedenen inhaltlichen Bereichen erwerben müssen. Ausserdem enthält der programmspezifische Anhang allfällige Kombinationsverbote und – sofern es sich um ein Masterprogramm handelt – die Zulassungsvoraussetzungen.
Modulkatalog Der Modulkatalog umfasst alle Module, die das beständige Angebot im Programm darstellen. Er enthält die überdauernden Informationen zu den Modulen. Zusätzliche semesteraktuelle Informationen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
Mustercurriculum Das Mustercurriculum ist ein möglicher Weg, das Programm innerhalb der Regelstudienzeit zu absolvieren. Diesem können Sie folgen, es steht Ihnen aber auch frei, Ihr Studium anders zu organisieren.
Wegleitung zu einzelnen Programmen (=Informationen auf dieser Website) Die Wegleitung informiert Sie über die Besonderheiten des Programms oder der Programme und dient als Orientierungshilfe im Studium. Die Wegleitung hat erläuternden, nicht regulierenden Charakter.
Wegleitung für das Studium an der PhF Fakultätsweit geltende Erläuterungen zur Rahmenverordnung und zur Studienordnung stellt das Studiendekanat in einer geeigneten Form zur Verfügung (z. B. Abmeldung von Leistungsnachweisen, Modulbuchung, Anmeldung zur Abschlussarbeit, Anerkennung externer Leistungen etc.). Die Informationen sollen Studierende darin unterstützen, die zur Verfügung gestellten programmspezifischen Dokumente (Anhang zur Studienordnung, Mustercurriculum, Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis) bei der Planung und Gestaltung ihres Studiums effizient zu nutzen.

Erläuterungen zum Curriculum

Besonderheiten des Mono-Studienprogramms: Das Modulangebot im Mono-Studienprogramm ist ausserordentlich gross. Das bedeutet für Ihre Semesterplanung, dass diese sehr sorgfältig überlegt sein will. Die Modulgruppen, deren Regeln nachfolgend erläutert werden, geben zwar eine hilfreiche Grundstruktur vor. Aber diese Grundstruktur bringt gleichwohl eine grosse Eigenverantwortung für Sie mit, wenn es darum geht, die Module – insbesondere jene aus den beiden Modulgruppen «Literatur, Wissen, Kultur» bzw. «Literatur, Künste, Medien» – auszuwählen und dann auch zu absolvieren. Denn abgesehen von dem eigens für das Mono-Studienprogramm geschaffenen Modul «Atelier» am Anfang des Masterstudiums und dem «Forschungskolloquium» am Ende des Masterstudiums beruht das Modulangebot fast vollständig auf demjenigen Angebot, das von den einzelnen Studienprogrammen und Instituten für die Studierenden des Mono-Studienprogramms zwar geöffnet, aber in den meisten Fällen nicht eigens für diese Studierenden – also für Sie – konzipiert worden sind. Das heisst: Die Anforderungen der einzelnen Module werden nicht eigens für Sie angepasst, sondern Sie werden genau gleich behandelt wie die Studierenden der einzelnen Philologien. 

Modulspezifische Anforderungen: So können Sie im Rahmen des Mono-Studienprogramms Literary Studies/Literaturwissenschaft Module beispielsweise in spanischer Literaturwissenschaft belegen, ohne dass Sie über einen BA-Abschluss in Iberoromanischer Sprachwissenschaft/Literaturwissenschaft verfügen. Aber Sie werden in den einzelnen Modulen dieselben Voraussetzungen und Anforderungen zu erfüllen haben, die auch die Studierenden der jeweiligen Fachrichtung zu erfüllen haben. Das betrifft insbesondere die Sprachkenntnisse, die in diesen Modulen vorausgesetzt werden. In welcher Sprache ein Modul abgehalten wird, ist jeweils aus den Angaben im Vorlesungsverzeichnis ersichtlich.

Genuine Module: Die genuinen Module des Mono-Studienprogramms – «Atelier» und «Forschungskolloquium» – können ebenso wie die Ringvorlesungen «Literaturtheorie» bzw. «Literatur und Wissen» (letztere mit wechselndem Titel) sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch absolviert werden, wobei die entsprechenden Lehrveranstaltungen zweisprachig abgehalten werden, d. h. mit Anteilen auf Deutsch und auf Englisch. Bei etwaigen fehlenden Deutsch- oder Englischkenntnissen appellieren wir in diesen Modulen an Ihre Bereitschaft, den Erwerb passiver (und gerne auch aktiver) Sprachkenntnisse als eine lohnenswerte Herausforderung anzusehen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil Literatur ein (einzel-)sprachübergreifendes Phänomen ist und die Erweiterung Ihrer Sprachkenntnisse in jedem Fall eine Bereicherung für Ihre Beschäftigung mit Literatur darstellt.

Masterarbeit: Die Masterarbeit wird in einer Philologie nach Wahl und entsprechender Betreuung (und Sprache) geschrieben. Betreuungsberechtigt sind Professor:innen, Privatdozenten:innen und Post-docs der im Monomasterprogramm vertretenen Literaturwissenschaften, wobei Postdocs verpflichtet sind, vorgängig die Zustimmung ihrer/ihres Vorgesetzten einzuholen und einen entsprechenden Antrag an die Studienprogrammdirektion zu stellen. Nachdem Sie mit Ihrer Betreuungsperson ein Thema und einen provisorischen Titel für die Masterarbeit vereinbart haben, registrieren Sie Ihre Betreuung. Daraufhin erhalten Sie von Ihrer Betreuungsperson schriftlich eine definitive Zu- oder Absage. Während der Vorbereitung bzw. dem Verfassen der Masterarbeit wird ausserdem das «Forschungskolloquium» besucht. 

Option Lehrdiplom: In der Masterarbeit wird ein eigenständiger Forschungsbeitrag formuliert. Studierende, die sich in Kombination mit einem entsprechenden BA-Abschluss sowie genügenden fachwissenschaftlichen Modulen im MA die Option Lehrdiplom offenhalten wollen, achten bei der Wahl des Themas und der Betreuungsperson auf identifizierbare Fachnähe und verfassen die Arbeit in der dafür erforderlichen Sprache. Alle weiteren Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie direkt in den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Spezifische Module und Regeln

Grundsatz: Im Rahmen des Monomaster-Studienprogramms ist jedes Modul einem (und nur einem) bestimmten Modultyp zugeordnet.

Pflichtmodule: Im Monomaster Literary Studies/Literaturwissenschaft gibt es nur drei Pflichtmodule: am Anfang des Studiums das genuine und exklusive (also nur für Studierende des Mono-Studienprogramms geöffnete) Pflichtmodul «Atelier» (immer nur im Herbstsemester angeboten, allerdings mit einer zweisemestrigen Laufzeit, d. h. der Leistungsnachweis ist bis spätestens 15. Juni des zweiten Semesters einzureichen) und gegen Ende (immer nur im Frühjahrssemester angeboten, einsemestrig) das genuine und exklusive «Forschungskolloquium», in dem bereits die (entstehenden) Masterarbeiten vorgestellt werden. Die Masterarbeit selbst ist das dritte Pflichtmodul, das absolviert werden muss.

Wahlpflichtmodule: Zudem muss mindestens eines der beiden Wahlpflichtmodule der Ringvorlesung, die immer im Frühjahrssemester stattfindet, absolviert werden: In den Jahren mit gerader Jahreszahl (2026, 2028 etc.) findet die Ringvorlesung als Wahlpflichtmodul mit dem Veranstaltungstitel «Literaturtheorie» statt, in den Jahren mit ungerader Jahreszahl (2025, 2027 etc.) als Wahlpflichtmodul «Literatur und Wissen» mit wechselndem Inhalt und wechselndem Veranstaltungstitel. Jedes der beiden Wahlpflichtmodule kann nur höchstens einmal absolviert werden, wobei eines davon absolviert werden muss.

Regeln: Die Regeln zum Absolvieren der Module innerhalb der einzelnen Modulgruppen finden Sie in der Studienordnung formuliert. Wichtig ist, dass Sie zusätzlich zur Absolvierung der genannten Pflichtmodule sowie der Ringvorlesung Module im Umfang von gesamthaft mindestens 42 ECTS Credits aus den Modulgruppen «Literatur, Künste, Medien» und «Literatur, Wissen, Kultur» absolvieren. Achten Sie ausserdem darauf, dass mind. 50% der Studienleistungen benotet sind, darunter die Masterarbeit im Umfang von 30 ECTS Credits.

Modulangebot und Mustercurriculum

Modulangebot: Das Modulangebot wurde spezifisch für die Modulgruppen des Mono-Studienprogramms Literary Studies/Literaturwissenschaft definiert. Mit Ausnahme einiger Module aus den Studienprogrammen des Deutschen Seminars (Bereich Neuere deutsche Literaturwissenschaft, Studienprogramm «Deutsche Literatur: Theorie, Analyse, Vermittlung» sowie Skandinavistik) ist der allergrösste Teil des literaturwissenschaftlichen Lehrangebots der UZH gemäss den Regeln der Studienordnung frei buchbar. Literaturwissenschaftliche Module beispielsweise aus dem Bereich der Anglistik, Romanistik, Slawistik oder AVL sind entsprechend problemlos buchbar, wobei die Anforderungen von den jeweiligen Anbietern definiert werden. Im Modulkatalog finden Sie einen Überblick über alle Module des Programms, die regelmässig angeboten werden, sowie Angaben über die spezifischen Anforderungen. Wir empfehlen allerdings, die Detailplanung stets im Blick auf das Vorlesungsverzeichnis vorzunehmen, da die zahlreichen Wahlmodule mit semesterweise wechselnden Inhalten und Titeln (im Modulkatalog in eckiger Klammer angedeutet) nur dort jeweils klar identifizierbar sind.

Mustercurriculum: Das Mustercurriculum bildet einen exemplarischen Studienverlauf (mit Beginn im Herbstsemester) ab und dient als Planungsinstrument. Für den Abschluss des Masterstudiums sind 120 ECTS Credits erforderlich. Das bedeutet, dass das Studium in der Regel vier Semester dauert (Regelstudienzeit). Es sei aber betont, dass nicht die Semesterzahl, sondern die Zahl der ECTS Credits massgebend ist. Insbesondere Teilzeitstudierende können ihr Studium flexibel gestalten. Mit grossem Arbeitseinsatz können umgekehrt die erforderlichen ECTS Credits ggf. auch in kürzerer Zeit erworben werden. Wir empfehlen allerdings, pro Semester nicht mehr als 30 ECTS Credits zu absolvieren. Den gesamten Modulkatalog und den Anhang zur Studienordnung finden Sie hier.

Mobilität: Auslandssemester an anderen Universitäten sind ausdrücklich erwünscht. Mit Blick auf das Mustercurriculum und die zu absolvierenden Pflichtmodule bietet es sich an, das dritte Semester als Mobilitätsfenster vorzusehen. Wenn Sie ein Auslandssemester absolvieren wollen, melden Sie sich bitte bei der Studienberatung.

Berufsperspektiven und Lehrdiplom

Berufsperspektiven: Die literaturwissenschaftlich fundierte Ausbildung ermöglicht es, selbständig oder im Verbund zu forschen (wissenschaftliche Mitarbeit, Doktorat). Weitere Perspektiven ergeben sich im Bereich der Medien (Recherche, Journalismus) sowie der Übersetzungspraxis, in der Verwaltung (Projektleitung, Wissensmanagement), im Kulturbetrieb oder im Bereich der Bildung.

Lehrdiplom: Wer das Mono-Studienprogramm Literary Studies/Literaturwissenschaft absolviert, kann bei entsprechend erfüllten Voraussetzungen aus einem BA-Studium zum Erwerb des Lehrdiploms für ein Unterrichtsfach zugelassen werden. Grundsätzlich gilt, dass Studierende für den Zugang zum Lehrdiplom im Bachelor 60 ECTS-Punkte und im Master 45 ECTS-Punkte im Unterrichtsfach erwerben müssen. Zusätzlich muss die Masterarbeit im entsprechenden Unterrichtsfach geschrieben werden. Je nach Unterrichtsfach müssen diese ECTS-Punkte aus Modulen bestimmter Fachbereiche stammen. Über die Zulassung zum Lehrdiplom und eventuell damit verbundene Auflagen entscheiden die Studienprogrammkoordinator:innen der einzelnen Unterrichtsfächer.

Anrechenbare Module: Neben den ›hauseigenen‹ Modulen der einzelnen Unterrichtsfächer können folgende Module des Mono-Studienprogramms Literary Studies/Literaturwissenschaft an das jeweilige Fach angerechnet werden, wenn sie in der jeweiligen Sprache bzw. im Hinblick auf eine entsprechende Masterarbeit im Bereich des angestrebten Unterrichtsfachs absolviert werden:

  • «Forschungskolloquium» (6 ECTS Credits, bei entsprechender Masterarbeit ›im Fach‹)
  • «Interkulturelle Reflexion: Auslandsaufenthalt» (3 ECTS Credits)
  • «Wissenschaftliche Reflexion: Veranstaltungsbericht» (3 ECTS Credits)

Da die Anerkennung in jedem Fall nur von den einzelnen Unterrichtsfächern vorgenommen werden kann, bitten wir sie, vorgängig die Studienberatung des jeweiligen Unterrichtsfachs zu kontaktieren. Insgesamt obliegt es Ihrer eigenen Verantwortung, die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für ›Ihr‹ Unterrichtsfach zu erfüllen. 

Weiterführende Hinweise finden sie in den Rechtsgrundlagen zum Lehrdiplom für Maturitätsschulen der Philosophischen Fakultät:

Studienordnung Zulassung zum Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen (PDF, 1 MB) (Informationen zu den fachwissenschaftlichen Voraussetzungen)

Studienordnung über das «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 08. Juni 2021) (PDF, 1 MB) Siehe z.B. S. 34:

2.2 Unterrichtsfächer, deren fachwissenschaftliche Ausbildung der Philosophischen Fakultät obliegt 
2.2.0 Zulassung ohne zusätzlich zu erbringende Studienleistungen bei spezialisierten Masterstudien- und Monomasterprogrammen

1Studierende, die in einem spezialisierten Masterstudienprogramm, dem Monomasterstudienprogramm Linguistics oder dem Monomasterstudienprogramm Literaturwissenschaften immatrikuliert sind und vor dessen Abschluss zum entsprechenden ersten bzw. einzigen Unterrichtsfach des LfM zugelassen werden, müssen für das betreffende Unterrichtsfach keine zusätzlichen Studienleistungen erbringen, sofern 
a.  die fachwissenschaftlichen Kompetenzen des Bachelor-Majorstudienprogramms, das dem Unterrichtsfach entspricht, vorliegen, 
b.  die Module aus dem jeweiligen Masterstudienprogramm so gewählt werden, dass auf Masterstufe mindestens 45 ECTS Credits im entsprechenden Unterrichtsfach erworben werden, 
c.  die im vorliegenden Anhang 2 erwähnten Voraussetzungen der Masterarbeit gemäss dem entsprechenden Fach erfüllt sind, 
d.  die im vorliegenden Anhang 2 erwähnten Teilbereiche (Bachelor- & Masterstudienprogramme gesamthaft) abgedeckt sind und 
e.  die im vorliegenden Anhang 2 erwähnten «Weiteren Leistungen gemäss § 8 RVO LfM» nachgewiesen sind.

2 Um die vorgenannten Anforderungen curricular und verbindlich festzuhalten (RVO § 51 Diplomprüfung), werden Auflagen verfügt. Diese Auflagen beinhalten nicht zwingend zusätzlich zu erbringende Studienleistungen, sondern stellen die korrekte Zusammensetzung der Module für den Erwerb der fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das entsprechende Unterrichtsfach sicher.